Mit dem Sozialfonds der IPA Deutschland helfen wir Mitgliedern und auch allen anderen Polizeibediensteten, sowie deren Angehörigen, falls sie unverschuldet in Not geraten sind. Geschädigter eines Unwetters oder einer sonstigen Katastrophe? Plötzliche Kosten durch schwere Verletzung oder Krankheit? Unter anderem mit dem Sozialfond konnten wir in den letzten Jahren mit über 200.000 Euro vielen Mitgliedern helfen.
Grundlage einer Unterstützung aus dem Sozialfonds ist die Satzung der IPA Deutschland in Verbindung mit der Sozial- und Bildungsfondsordnung, wonach Hilfeleistungen nur für Polizeibedienstete des In- und Auslandes und deren Angehörige erfolgen dürfen.
Der Anlass muss eine unverschuldete, außergewöhnliche und unabwendbare Lage des Betroffenen oder eines mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden, nahen Angehörigen sein, aus der sich die Notwendigkeit zur Hilfe ergibt.
Verständlicherweise beträgt die höchstmögliche Zuwendung für Nichtmitglieder und deren Angehörige 50 % dessen, was IPA-Mitglieder und deren Angehörige erhalten können.
Falls jemand selbst Betroffener ist und eine finanzielle Hilfe benötigt, so kann er sich gerne an die Vorstandschaft der IPA Villingen-Schwenningen wenden. Mailadressen und Telefonnummern unter Vorstandschaft IPA VS.
Wir freuen uns aber natürlich auch über jede Benachrichtigung über entsprechende Fälle, die unseren Mitgliedern bekannt sind und die uns mitgeteilt werden. Solche Anträge und Mitteilungen werden natürlich vertraulich behandelt. Macht bitte auch auf Euren Dienststellen und bei Nicht-IPA-Kollegen/-innen Werbung für diese gute Sache. Zuletzt konnten wir in den Jahren 2023 und 2025 solche Anträge erfolgreich stellen.
Beispiele für Hilfeleistungen sind:
- Nicolai B. aus Bayern erhielt 10.000 € für einen Behindertenlift.
- Der Ehefrau des verstorbenen Mario B. aus Baden-Württemberg wurde mit 5.000 € geholfen, um die nicht von der Krankenkasse übernommenen offenen Arztrechnungen zu begleichen zu können.
- Holger K. aus Thüringen wurde mit 7.000 € ermöglicht, einen Abstellplatz für sein behindertengerechtes Auto direkt am Haus anzulegen.
- Matthias P. aus Baden-Württemberg verlor bei einem Brand alles. Mit den 2.500 € Soforthilfe konnte er seine Familie und sich zunächst mit dem Nötigsten versorgen.
- Hans-J. R. aus Bayern und Klaus R. aus Nordrhein-Westfalen wurden mit je 5.000 € der behindertengerechte Umbau ihres Hauses ermöglicht.
- Die Kollegen von Rudi W. aus Nordrhein-Westfalen bauten nach einem Schlaganfall sein Haus um. Der Sozialfonds beteiligte sich mit 2.000 € an den Kosten.
Auch über Grenzen hinaus konnten wir helfen:
- Krieg in der Ukraine (Hilfeleistungen im Wert von mehr als 100.000 Euro)
- Hochwasser in Polen und Ungarn (Hilfeleistungen im Wert von mehr als 20.000 Euro)
- Erdbeben in Italien (Hilfeleistungen im Wert von mehr als 40.000 Euro)
